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Halteverbotszone einrichten – deutliche Entlastung am Umzugstag


Ein Umzug ist immer mit Stress verbunden. Um zu dieser Einsicht zu gelangen, muss man nicht selbst bereits mehrere Wohnungswechsel hinter sich haben. Fast jeder hat irgendwann zumindest schon einmal bei Freunden als Umzugshelfer ausgeholfen, damit kein Umzugsunternehmen beauftragt werden muss. Gerade bei kleineren Wohnungen sollte der Aufwand eigentlich eher überschaubar sein. Das Wörtchen „eigentlich“ hat es jedoch gerade im Zusammenhang mit dem Umzug vielfach in sich. Selbst wenn relativ wenig Mobiliar vorhanden ist und transportiert werden muss, kann sich die Durchführung doch mitunter recht lange hinziehen. Die ist vor allem dann der Fall, wenn die Parkplatz-Situation im Umfeld der bisherigen wie auch der neuen Wohnung vorsichtig formuliert eher schwierig ist. In solchen Momenten kann bei langen Wegstrecken zwischen dem Transportfahrzeug und der Wohnung selbst das kleinste Möbelstück zu einer echten Herausforderung werden. Gerade in Großstädten wie Hamburg oder Berlin sollten Sie besonders bei Umzügen am Wochenende ein vorübergehendes Halteverbot beantragen.
Hier finden Sie weitere Informationen:

Berlin Ratgeber Halteverbot der Stadt Berlin Halteverbot in Berlin bestellen
Hamburg Genehmigung beim jeweils zuständigen Polizeirevier Halteverbot in Hamburg beantragen und bestellen
Köln Halteverbot-Infos der Stadt Köln Halteverbot in Köln einfach bestellen
München Halteverbot Ratgeber München.de Halteverbot in München einfach online bestellen

Deutlich größerer Zeitaufwand ohne vorübergehende Halteverbotszonen


Halteverbot beantragen

In diesen Metropolen oder in Städten wie München, gerade aber auch in der rheinischen Hochburg Köln können aus den ein bis zwei für den Umzug angesetzten Tagen schnell ein paar Tage mehr werden, falls sie kein Halteverbot beantragen Umso mehr gilt dies, wenn Sie nicht nur innerhalb der Stadt umziehen möchten. Zudem ist die Größe des Umzugswagens ein entscheidender Faktor für die Terminierung. Mit einem Kleinwagen mag man mit Glück noch rasch einen geeigneten Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnungen finden. Mit einem ausgeliehenen Bulli oder einem waschechten Transporter von der Autovermietung verhält sich die Lage doch sehr schnell weitaus prekärer. Je länger die Wege vom Umzugswagen zur Wohnung, desto schneller ermüden die Helfer. Mal eben vor dem Haus in zweiter Reihe zu parken, mag kurzfristig eine Option sein. Bei größeren Umzügen aber, wird Ihnen spätestens das Ordnungsamt oder die Polizei einen Strich durch die Rechnung machen, wenn sich die Nachbarschaft über die Verkehrsbehindern beschwert.



Welche Behörde ist für die Anmeldung des Halteverbots zuständig?


Ziehen Sie mit der Unterstützung einer Spedition oder eines Umzugsfirma nach Hamburg oder Berlin, können Sie in der Regel die Unternehmen das Halteverbot beantragen lassen. Die Kosten sind bundesweit relativ gering und rechnen sich in jedem Fall. Zumal Sie sich in diesem Fall nicht selbst einen Antrag für den Umzugstermin bei der zuständigen Behörde kümmern müssen. Denn welche Anlaufstelle zuständig ist, wenn Sie ein Halteverbot beantragen müssen, ist nicht immer ganz leicht herauszufinden. In Ballungsgebieten der deutschen Metropolen vom Kaliber einer Stadt wie München und Hamburg liegt die Zuständigkeit vielfach nicht bei einer zentralen Behörde. Wollen Sie ein Halteverbot beantragen, obliegt dies meist den jeweiligen Stadtteil- oder Bezirksverwaltungen. Welche dies genau sind, können Sie schnell im Internet in Erfahrung bringen, ohne dass Sie unnötig viel Zeit auf die Suche verschwenden müssen. Denn wenn es eines gibt, was beim Umzug knapp ist, dann ist es bekanntlich die Zeit.


Halteverbotszone beantragen – persönlicher Besuch ist nicht zwingend nötig


Häufig können Sie inzwischen per Fax oder Mail ein Halteverbot beantragen, der Ortstermin ist somit also immer öfter überflüssig, so dass Sie weiter entlastet werden in zeitlicher Hinsicht. Ob Sie nun in Hamburg, Köln, Berlin oder München ein Halteverbot beantragen möchten – die Unterlagen und Informationen, die Sie zur Hand haben sollten, um Ihren Antrag erfolgreich einzureichen, sind im Prinzip immer die gleichen. Natürlich werden Sie zunächst nach dem Ort gefragt und dem Zeitraum gefragt, für den Sie das Halteverbot beantragen möchten. Ebenso werden Sie bei der zuständigen Behörde danach gefragt, welchen räumlichen Bedarf Sie vor Ort haben. Aus diesem Grund sollten Sie bereits wissen, welche Größe Ihr Umzugsfahrzeug mit großer Wahrscheinlichkeit haben wird. Schon allein deshalb, weil Sie in vielen Fällen auch nach dem KFZ-Kennzeichen und dem jeweils zulässigen Gesamtgewicht des besagten Fahrzeugs gefragt werden.


Nicht jeder Autofahrer hält sich an die vorübergehenden Halteverbote


Sofern Sie diese Informationen nicht erbringen können, weil Sie erst noch bei der Autovermietung einen Transporter mieten werden, kommen Sie aber wohl auch ohne diese Angaben aus. Allerdings wären die Angabe des Kennzeichens durchaus von Vorteil, denn so kann es an den Umzugstagen nicht zu Missverständnissen vor der Wohnung kommen, weil vielleicht jemand anderes behauptet, er sei berechtigt die gesperrte Fläche zu nutzen. Ohnehin kann es an Ort und Stelle durchaus zu Problemen kommen, auch wenn Sie ein Halteverbot beantragen. Nicht jeder Bürger hält sich an die Vorgaben und sieht nicht ein, dass es sich bei den Schildern um ein behördliches Zeichen handelt, dass eine Sondergenehmigung von der sonst geltenden Regelung darstellt, die nicht für jeden gilt.

Übrigens: Wird die gesperrte Fläche später unbefugt genutzt, können Sie die Polizei rufen. Viel mehr als die Ermittlung des Halters des unberechtigt parkenden Fahrzeugs ist nicht zu erwarten. Zwar können Sie das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten müssen Sie aber zunächst einmal selbst tragen und diese im Ernstfalls vom Fahrzeughalter einfordern. Im schlimmsten Fall kann es also zu einem Rechtsstreit kommen.



Halteverbotsschilder müssen rechtzeitig aufgestellt werden


Der Gesetzgeber sieht klare zeitliche Rahmenbedingungen für das Einrichten der Halteverbotszone vor. 72 Stunden vor dem Wunschtermin sollten die Schilder stehen, damit andere Anwohner zeitig informiert sind. Daraus ergibt sich, dass Sie frühzeitig das Halteverbot beantragen sollten. Spätestens eine Woche vor dem Umzug sollte alles geregelt sein. Am schnellsten geht es meist bei der Fax-Beantragung. So haben Sie alles besonders schnell schwarz auf weiß nach Eingang des Antwortschreibens der Behörden. Bundesweit zuständig sind die regionalen Straßenverkehrsbehörden. In Köln, Hamburg, München oder Berlin können die Namen dieser Behörden jedoch unterschiedlich sein. Informieren Sie sich rechtzeitig bei den Städten selbst oder per Internet, welche Stelle Ihnen hilft, wenn Sie ein Halteverbot beantragen möchten.

Ebenso gut lässt es sich einrichten, dass Ihre Umzugsfirmen das Halteverbot beantragen. In Metropolen wie Berlin oder Hamburg hat dies den Vorteil, dass Sie sich sowohl die Behördensuche als auch die Abholung der Halteverbotsschilder bei der Straßenmeisterei oder anderen Stellen ersparen können, deren Standort Sie als neuer Einwohner vermutlich noch nicht kennen. Denn für das Aufstellen ansonsten der Schilder sind Sie selbst zuständig.

Halteverbot für umzug beantragen


Großer Spielraum bei den Kosten fürs Halteverbot


Bezüglich der Kosten gibt es regional teils deutliche Unterschiede, wenn Sei ein Halteverbot beantragen möchten. Mancherorts zahlen Sie nur 10,00 bis 20,00 Euro, andernorts liegen die Gebühren bei rund 50,00 Euro. Die Entlastung sollte Ihnen diese Extrakosten aber wohl wert sein. Denn indem Sie ein Halteverbot beantragen, nehmen Sie sich und Ihren Umzugshelfern ein großes Stück ab.

Haben Sie mal versucht, in den dicht besiedelten Vororten Köln oder im Zentrum Münchens versucht, mit einem großen Umzugswagen einen geeigneten Parkplatz zu finden, der nicht einige Hundert Meter von der Haustür entfernt liegt? Eben. In den genannten Großstädten können Sie zunehmend sogar online das Halteverbot beantragen. Noch bequemer kann man sich diesen Teil der Umzugsplanung nicht wünschen.